Meldedaten und Datenschutz
Auskunftssperren u. a. für Adressverlage, Presse und Parteien möglich
Das hessische Melderecht lässt eine Reihe von Auskunftserteilungen aus dem Melderegister zu. So kommt das Bürgerbüro beispielsweise dem Wunsch der Presse nach und teilt die Namen der Alters- und Ehejubilare mit.
Sofern Sie eine Veröffentlichung Ihrer Adressdaten nicht wünschen, haben Sie die Möglichkeit, der Weitergabe dieser Daten dauerhaft zu widersprechen. Die Einrichtung dieser Auskunftssperre im Melderegister kann mit einem formlosen Schreiben an das Bürgerbüro im Burgweg 5 beantragt werden.
Auf Wunsch kann so die Weitergabe der Adressdaten an
eine öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaft, der man zwar nicht selbst, aber der ein Familienmitglied angehört,
Adressbuchverlage (auch zur Erstellung von „elektronischen Adressbüchern“ auf CD-Rom) und
Parteien, Wählergruppen und Träger von Abstimmungen im Zusammenhang mit Wahlen oder Abstimmungen und
die Presse und Behörden bezüglich der Alters- und Ehejubilare verhindert werden.
Nach dem Melderecht besteht zudem die Möglichkeit, eine individuelle Adressauskunft über einzelne Bürger per Internet zu beantragen und per verschlüsselter E-Mail beantwortet zu bekommen. Wenn Sie den Datenversand per verschlüsselter E-Mail als nicht sicher genug ansehen, können Sie auch hierfür vorbeugen.
Diese einzelnen Sperren können Sie mit einem formlosen schriftlichen Antrag, allerdings nicht telefonisch, im Bürgerbüro eintragen lassen. Darüber hinaus ist die Eintragung einer absoluten Auskunftssperre auch gegenüber konkreten, schriftlichen Adressnachfragen möglich, wenn durch eine Auskunft aus dem Melderegister eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange zu befürchten ist. Dieser Antrag ist jedoch besonders zu begründen und kann nur in Einzelfällen genehmigt werden.
Fragen zu diesem Thema beantworten Ihnen gerne die Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros, Burgweg 5, unter der Telefonnummer 06174 / 202-404 oder zu den folgenden Öffnungszeiten:
Montags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 15.30 bis 18.45 Uhr,
dienstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr,
donnerstags von 7.15 Uhr bis 12.00 Uhr,
freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und
an jedem ersten Samstag im Monat von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr.
(14.09.2009)
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