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Leinenzwang für Hunde in Königsteiner Grünanlagen

In Königstein gilt kein genereller Leinenzwang für Hunde. Allerdings müssen Hunde, die sich gegenüber Menschen oder Tieren nicht zuverlässig verhalten, dazu neigen andere anzuspringen oder sogar schon gebissen haben, nach den Vorschriften der Hessischen Hundeverordnung an die Leine.

Für alle charakterlich zuverlässigen Hunde gilt in Königstein die Leinenpflicht generell nur in den vier Grünanlagen der Innenstadt: Im Kurpark, in der Konrad-Adenauer-Anlage, in der Herzog-Adolph-Anlage und in der Hubert-Fassbender-Anlage müssen die Vierbeiner angeleint werden.

Auch bei größeren Veranstaltungen, Versammlungen, Märkten, Volksfesten sowie in Gaststätten und öffentlichen Verkehrsmitteln ist es vorgeschrieben, die Hunde an der Leine zu führen. Grundsätzlich gilt nach wie vor, dass Hunde - auch wenn sie angeleint sind - in Grünanlagen von Liegewiesen, Anpflanzungen und Teichen sowie von Kinder- und Ballspielplätzen fernzuhalten sind.

Hundehalter bzw. Personen, die Hunde ausführen, müssen außerdem darauf achten, dass die Tiere nicht unbeaufsichtigt im Stadtgebiet umherlaufen. Auch das Anlegen eines Halsbandes mit Angaben zum Halter, der Anschrift und einer Telefonnummer ist Pflicht.

Bitte denken Sie daran, dass Hunde auch in Waldgebieten in Bezug auf den Wildschutz besser angeleint werden sollten. Somit lassen sich Vorfälle, wie z.B. Hetzen oder Reisen von Wildtieren vorbeugen.

Verstöße gegen die Verordnung können mit einer Geldbuße geahndet werden. Dies gilt auch, sofern Hundehalter die „Hinterlassenschaften“ der Hunde nicht beseitigen.

Ihr Ordnungsamt Königstein



(16.12.2009)


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