Neuregelung der Fahrerlaubnisklassen

Auch rund sechs Jahre nach der Einführung des EU-Führerscheines im Jahre 1999 gibt die Einteilung in nunmehr insgesamt sechzehn Fahrerlaubnisklassen auch so manchem routinierten Autofahrer Rätsel auf. So konnten das städtische Ordnungsamt und die Zulassungsbehörde des Landratsamtes in vielen Fällen die Erfahrung machen, dass die meisten Regelungen den Bürgern noch immer nicht geläufig sind.

Wussten Sie beispielsweise, dass die allen Autofahrern wohlbekannte Führerscheinklasse „drei“ jetzt „B“ heißt oder dass seit Februar 2005 eine neue Führerscheinklassen eingeführt wurde, mit der Jugendliche bereits ab sechzehn Jahren (Klasse S) Leichtmobile sowie vierrädrige „Quads“ mit bis zu 50 Kubikzentimeter Hubraum fahren dürfen ?

Um solche und ähnliche Fragen auf einen Blick beantworten zu können, hat die Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamtes eine informative Übersicht erarbeitet, die Interessierte kostenlos über das Landratsamt beziehen können. Die doppelseitige Broschüre kann aber auch im Bürgerbüro oder im Ordnungsamt abgeholt werden. Fragen im Zusammenhang mit den Fahrerlaubnisklassen beantwortet die Fahrerlaubnisbehörde des Hochtaunuskreises, Ludwig-Erhard-Anlage 1-4 in 61352 Bad Homburg, Telefon: 06172-999-0.

Übrigens: Die alten grauen oder rosa Führerscheindokumente behalten selbstverständlich ihre Gültigkeit und müssen nicht zwingend umgetauscht werden. Sollten Sie allerdings längere Zeit innerhalb der EU verreisen, so empfiehlt es sich, auf den EU-Führerschein im handlichen Scheckkartenformat umzusteigen. Bei Fernreisen ist die Ausstellung eines Internationalen Führerscheines anzuraten. Auf diese Weise können Sie eventuellen Unannehmlichkeiten mit ausländischen Behörden bei Verkehrskontrollen aus dem Weg gehen. Die Mitarbeiter des Bürgerbüros in Königstein nehmen ihre Anträge gerne entgegen.


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