Meldepflichten bleiben

Die zum 1.1.2025 in Kraft tretende Änderungen der „besonderen Meldepflicht“ im Bundesmeldegesetz berühren nicht die „Meldepflicht zur Erhebung eines Kurbeitrags“. Es gelten hierzu noch immer die Regelungen der Kurbeitragssatzung.

Die „Meldepflicht zur Beherbergungsstatistik“ für Betriebe ab 10 Betten bleibt gleichfalls bestehen. Weitere Auskünfte dazu gibt gerne die Kur- und Stadtinformation: (0 61 74 202 306 oder info@koenigstein.de