Eigentümerwechsel

  • Leistungsbeschreibung

    Nach den städtischen Satzungen über die Erhebung von Steuern und Abgaben hat der Anschlusspflichtige jeden Wechsel von Grundstückseigentum sofort der Stadt Königstein schriftlich mitzuteilen. Diese Mitteilungspflicht gilt auch für die Abgabenarten: Wasser- und Kanalbenutzung, versiegelte Fläche und Abfallgebühr.
    Mitteilungen vom zuständigen Amtsgericht nach abgeschlossenem Kaufvertrag werden nicht an das Steueramt zur Eigentumsumschreibung weitergeleitet. Der bisherige Eigentümer bleibt daher zunächst Abgabenschuldner. Um eine Abrechnung der Grundbesitzabgaben zu erwirken, ist eine Anzeige des Eigentümerwechsels im Steueramt Königstein notwendig.

  • Anträge / Formulare


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende