Bauakteneinsicht
Leistungsbeschreibung
Bauakten dürfen nur die Eigentümer eines Grundstücks oder die von ihm schriftlich Bevollmächtigten einsehen (Nachweis erforderlich). Akten werden grundsätzlich nicht ausgehändigt oder versandt, sondern dürfen nur vor Ort eingesehen werden. Sie dürfen aber fotografiert werden. Sind Sie nicht Grundstückseigentümer oder Bevollmächtigter und möchten Bauakten einsehen, wenden Sie sich bitte an die Untere Bauaufsicht. Dafür benötigen Sie eine Bauscheinnummer, die Sie bei der Stadt Königstein telefonisch abfragen können.