Bauakteneinsicht

  • Leistungsbeschreibung

    Bauakten dürfen nur die Eigentümer eines Grundstücks oder die von ihm schriftlich Bevollmächtigten einsehen (Nachweis erforderlich). Akten werden grundsätzlich nicht ausgehändigt oder versandt, sondern dürfen nur vor Ort eingesehen werden. Sie dürfen aber fotografiert werden. Sind Sie nicht Grundstückseigentümer oder Bevollmächtigter und möchten Bauakten einsehen, wenden Sie sich bitte an die Untere Bauaufsicht. Dafür benötigen Sie eine Bauscheinnummer, die Sie bei der Stadt Königstein telefonisch abfragen können.


An wen muss ich mich wenden?

Als Nicht-Grundstückseigentümer mit berechtigtem Interesse, wenden Sie sich bitte nach Erhalt einer Bauscheinnummer an:

Hochtaunuskreis - Der Kreisausschuss
Fachbereich Bauaufsicht, Denkmalschutz und Immissionsschutz
Untere Bauaufsichtsbehörde

Ludwig-Erhard-Anlage 1–5
61352 Bad Homburg vor der Höhe
+49 6172 999 0
archiv60.30@hochtaunuskreis.de

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Zuständige Mitarbeitende