Antrag auf Einbürgerung

  • Leistungsbeschreibung

    Wesentliche Voraussetzungen für die Einbürgerung liegen vor, wenn Sie ...

    • sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes und zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihren Folgen bekennen.
    • ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzen oder einen befristeten Aufenthaltstitel besitzen, der nicht nach den §§ 16a, 16b, 16d, 16e, 16f, 17, 18f, 19, 19b, 19e, 20, 22, 23a, 24, 25 Absatz 3 bis 5 und § 104c des Aufenthaltsgesetzes ausgestellt wurde. Information zu befristeten Aufenthaltstiteln (pdf , 229KB)Download Link
    • seit 5 Jahren Ihren rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.


    Ausnahmen

                      

    Die notwendigen Aufenthaltszeiten  können auf 3 Jahre verkürzt werden bei:

    • Vorliegen eines bestandenen Zertifikates Deutsch der Stufe C 1 und
    • Sicherung des Lebensunterhaltes für sich und die Angehörigen und
    • besonderen Integrationsleistungen, insbesondere besonders gute schulische, berufsqualifizierende oder berufliche Leistungen oder bürgerschaftliches Engagement

    oder bei:

    • Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern (gem. LPartG) von Deutschen, wenn die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft (gem. LPartG) seit 2 Jahren besteht
    • Ihren Lebensunterhalt ohne Sozialhilfe oder Bürgergeld bestreiten.


     Ausnahmen

                                                

    • Sie sind auf Grund eines Abkommens zur Anwerbung und Vermittlung von Arbeitskräften bis zum 30. Juni 1974 in die Bundesrepublik Deutschland oder als Vertragsarbeitnehmer bis zum 13. Juni 1990 in die ehemalige Deutsche Demokratische Republik eingereist oder als Ehegatte im zeitlichen Zusammenhang nachgezogen und haben die Inanspruch-nahme von Sozialhilfe oder Bürgergeld nicht zu vertreten.

    oder

    • Sie sind in den letzten 24 Monaten mindestens 20 Monate in Vollzeit erwerbstätig gewesen.

    oder

    • Sie leben als Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner mit einer in Vollzeit erwerbstätigen Person und einem minderjährigen Kind in familiärer Gemeinschaft.
    • über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen.
    • Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland haben (z.B. durch einen Schulabschluss einer deutschen Schule oder Einbürgerungstest).
    • keinen Eintrag über Verurteilungen im Bundeszentralregister haben (ausgenommen sind Verurteilungen zu Geldstrafen von nicht mehr als insgesamt 90 Tagessätzen) und gegen Sie keine Straf- oder Ermittlungsverfahren anhängig sind.




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