Führungszeugnis beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Das Führungszeugnis ist eine Urkunde, die bescheinigt, ob Sie vorbestraft sind oder nicht. Wenn Sie nachweisen müssen, ob Sie vorbestraft sind oder nicht, können Sie ein Führungszeugnis beantragen.


    Es gibt folgende Arten von Führungszeugnissen:

    • einfaches Führungszeugnis
    • erweitertes Führungszeugnis
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
    • Europäisches Führungszeugnis

    Wenn Sie das Führungszeugnis für persönliche Zwecke brauchen, handelt es sich um ein einfaches Führungszeugnis. Dies dient etwa zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber.


    Ein erweitertes Führungszeugnis brauchen Sie, wenn Sie

    • im Kinder- und Jugendbereich tätig werden, zum Beispiel in einer Schule oder einem Sportverein, oder
    • mit pflegebedürftigen Personen beziehungsweise Menschen mit Behinderungen arbeiten wollen.

    Das Führungszeugnis für behördliche Zwecke dient ausschließlich zur Vorlage bei einer Behörde, zum Beispiel, wenn Sie eine Fahrerlaubnis benötigen. Das Führungszeugnis wird dann unmittelbar an die Behörde übersandt, die es von Ihnen verlangt hat. Es enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden, zum Beispiel den Widerruf einer Berufszulassung. Wenn Sie vermuten, dass das Führungszeugnis Eintragungen enthält, können Sie beantragen, dass es zunächst an ein von Ihnen benanntes Amtsgericht übersandt wird, damit Sie es dort einsehen können.


    Besitzen Sie – neben der deutschen – die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer EU-Mitgliedstaaten oder Großbritanniens, erhalten Sie das beantragte Dokument als Europäisches Führungszeugnis. Es enthält neben dem deutschen Führungszeugnis die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates in der übermittelten Sprache, wenn der Herkunftsmitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Königstein im Taunus

    - Antrag auf Führungszeugnis
    - Persönliche Vorsprache des Antragstellers
    - Personalausweis/Reisepass od. Reisepass mit Aufenhaltstitel

    Erklärung:
    elD-Karte ist für die gedacht, die sich im lnternet ausweisen möchten, diese Karte hat kein Lichtbild und wird hier nicht anerkanntl
    Zum Aufenthaltstitel benötigen wir auch den Reisepass, der Aufenthaltstitel ist nur im Zusammenhang mit dem Reisepass gültigl

  • Welche Gebühren fallen an?

    Abgabe: 13,00 €
    Vorkasse: Ja
    Hinweis: In bestimmten Fällen kann von der Erhebung der Gebühr für ein Führungszeugnis abgesehen werden.

  • Rechtsgrundlage


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