Bauen: Abweichung/Ausnahme/Befreiung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wenn von den Vorschriften des Bauplanungsrechtes oder des Bauordnungsrechtes abgewichen werden soll, kann ein Ausnahme-, Befreiungs- oder Abweichungsantrag gestellt werden. Über den Antrag, der zu begründen ist, entscheidet die Bauaufsichtsbehörde.

    In Bauantragsverfahren wird über eine beantragte Abweichung von den Vorschriften des Bauordnungsrechtes oder eine Ausnahme oder Befreiung von planungsrechtlichen Vorschriften mit dem Bauantrag entschieden.

    Ein eigenständiger Abweichungsantrag ist nur bei baulichen Anlagen nach § 73 HBO - möglich. Für genehmigungsfreie Vorhaben im beplanten Bereich (§ 63 HBO) ist dies nicht möglich. In diesen Fällen muss in einem Genehmigungsverfahren über die Abweichung, Ausnahme oder Befreiung entschieden werden.
     

  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Königstein im Taunus

    Für Isolierte Befreiungen, die beim Fachdienst Planen der Stadt Königstein beantragt werden, fallen für gewöhnlich 65,00 € Gebühren an.

  • Anträge / Formulare

    Spezielle Hinweise für - Stadt Königstein im Taunus

    Antrag auf Ausnahmen/Befreiungen (pdf)


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Stadt Königstein im Taunus

Hochtaunuskreis - Der Kreisausschuss
Fachbereich Bauaufsicht, Denkmalschutz und Immissionsschutz
Untere Bauaufsichtsbehörde

Ludwig-Erhard-Anlage 1–5
61352 Bad Homburg vor der Höhe
+49 6172 999 0
bauaufsicht@hochtaunuskreis.de

Bei Isolierten Befreiungen (z. B. Baumfällungen, Errichtung eines Schwimmteiches/Pools) wenden Sie sich bitte an:
Fachdienst Planen

Zuständige Abteilungen