Bauen: Abweichung/Ausnahme/Befreiung
Leistungsbeschreibung
Wenn von den Vorschriften des Bauplanungsrechtes oder des Bauordnungsrechtes abgewichen werden soll, kann ein Ausnahme-, Befreiungs- oder Abweichungsantrag gestellt werden. Über den Antrag, der zu begründen ist, entscheidet die Bauaufsichtsbehörde.
In Bauantragsverfahren wird über eine beantragte Abweichung von den Vorschriften des Bauordnungsrechtes oder eine Ausnahme oder Befreiung von planungsrechtlichen Vorschriften mit dem Bauantrag entschieden.
Ein eigenständiger Abweichungsantrag ist nur bei baulichen Anlagen nach § 73 HBO - möglich. Für genehmigungsfreie Vorhaben im beplanten Bereich (§ 63 HBO) ist dies nicht möglich. In diesen Fällen muss in einem Genehmigungsverfahren über die Abweichung, Ausnahme oder Befreiung entschieden werden.
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - Stadt Königstein im TaunusFür Isolierte Befreiungen, die beim Fachdienst Planen der Stadt Königstein beantragt werden, fallen für gewöhnlich 65,00 € Gebühren an.
Anträge / Formulare
Spezielle Hinweise für - Stadt Königstein im Taunus