Neues Rathaus und Rathausvorplatz

Bauleitplanung der Stadt Königstein im TaunusAufstellung Bebauungsplan F 16 A „Reichenbachweg/ Am Ellerhang“

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Königstein im Taunus hat in ihrer Sitzung am 13.06.2024 beschlossen, den Bebauungsplan F 16 A „Reichenbachweg/ Am Ellerhang“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen.

Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegen die nachstehend aufgeführten Grundstücke:

 Gemarkung Falkenstein, Flur 9, Flurstücke:

16/5, 16/7, 26/11, 26/14, 26/15, 26/16, 26/32, 26/29, 26/46, 26/48, 26/54, 26/57, 26/58, 26/59, 26/60, 26/61, 26/62, 26/65, 26/67, 26/69, 26/72, 26/73, 26/74, 26/76, 26/81, 26/82, 26/84, 26/87, 26/88, 26/89, 26/90, 26/91, 26/92, 26/93, 26/94, 26/95, 26/96, 26/97, 26/100, 26/101, 26/102, 26/103, 26/104, 26/105, 26/108, 26/110, 26/111, 26/112, 26/113, 26/115, 26/116, 26/117, 26/118, 26/119, 29/5, 29/6, 30/3, 30/4, 33/2, 33/4, 33/5, 34/1, 35/2, 35/4, 38/2, 44/2, 45/2, 45/6, 45/7, 45/8, 45/9, 45/10, 45/11, 45/12, 46/2, 46/3, 46/7, 46/9, 46/10, 46/11, 46/13, 46/14, 46/15, 46/16, 47/5, 51/6, 51/8, 51/10, 53/4, 53/5, 53/11, 53/12, 53/13, 53/14, 57/3, 60/3, 60/4, 60/5, 60/8, 60/9, 60/12, 60/13, 60/15, 60/19, 60/22, 60/23, 60/24, 60/25, 60/26, 60/28, 60/29, 61/1, 61/2, 61/4, 61/5, 65/7, 65/8, 65/9, 66/2, 66/3, 66/6, 66/7, 66/8, 66/9, 66/10, 66/11, 66/15, 66/16, 66/17, 66/18, 93/2, 95/4, 95/8, 95/13, 95/14, 95/15, 138/2, 139/2 tlw., 144/1, 144/4, 148/1, 148/3, 150/1, 150/4, 151/3, 151/5, 154/3, 154/6, 157/4, 159/3, 160/1, 160/3, 160/4, 161/1, 162/1, 173/1 tlw., 174/1 tlw., 178/1, 178/2, 178/3, 178/4, 178/5, 180/5, 180/6, 180/7, 180/8, 180/9, 180/10, 180/11, 180/12, 180/13, 180/14, 180/15, 180/16, 180/17, 180/18, 180/19, 180/21, 180/22, 180/23, 180/25, 180/26, 247/27, 424/61, 463/61, 465/61.

Die vorstehende Planskizze hat keine Rechtsverbindlichkeit, kennzeichnet aber durch die gestrichelte Linie die Lage des Geltungsbereiches.

Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherung der derzeit im Bestand vorhandenen Bebauung mit einem gesunden Umgang einer möglichen Nachverdichtung, sowie eine Regelung und Klarstellung der zulässigen Nutzung durch eine Festsetzung des Gebietscharakters.

Das Verfahren der Bebauungsplanaufstellung wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Ziel der Planung ist die Sicherung der derzeit im Bestand vorhandenen Bebauung, sowie der Umgang mit einer gesunden Nachverdichtung.

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit liegen die Planunterlagen, die textlichen Festsetzungen, die Begründung die Artenschutzrechtliche Potentialbewertung sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen bereits vorliegenden umweltrelevanten Informationen in der Zeit vom

 

12.08.2024 bis 13.09.2024 (einschließlich)

 

auf der Internetseite der Stadt Königstein gestellt.

 

Als zusätzliches Angebot werden die Unterlagen im selben Zeitraum im Rathaus der Stadt Königstein im Taunus in 61462 Königstein im Taunus, Burgweg 5, Fachdienst Planen und Umwelt, im Flur des 1.Obergeschosses, Besucherplatz Fachdienst Planen und Umwelt (vor Zimmer 116), während der Dienststunden

montags                                                                    von   8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

                                                                                    von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

 

dienstags, mittwochs, donnerstags                     von   8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

                                                                                   von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

 

freitags                                                                       von   8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

 

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

 

Für die Einsichtnahme wird eine vorherige Terminvereinbarung, innerhalb der Dienststunden, unter den Rufnummern (06174/202-220, 06174/202-221, 06174/202-231 und 06174/202-258) dringend empfohlen, damit eine entsprechende Beratungsleistung gewährleistet werden kann.


Dabei werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen öffentlich dargelegt. Auskunft wird erteilt in den Zimmern 114, 116 und 119. Während der Auslegungsfrist können Anregungen und Stellungnahmen zum Planentwurf von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift beim Magistrat der Stadt Königstein im Taunus, Burgweg 5, 61462 Königstein im Taunus vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in V. mit § 4a BauGB unberücksichtigt bleiben.


Es wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt wird. Im beschleunigten Verfahren gelten nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von der Erstellung eines Umweltberichts nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der Durchführung eines Monitorings nach 4c BauGB abgesehen.

 

 

Königstein im Taunus, den 26.07.2024                                           

 

                                                                                                                          Der Magistrat

                                                                                                                          Jörg Pöschl

                                                                                                                          Erster Stadtrat