Bauleitplanung der Stadt Königstein im Taunus
Bebauungsplan K 83 „Grundschulkarree“, Königstein
hier: Aufstellungsbeschluß gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Königstein im Taunus hat in ihrer Sitzung am 11.07.2024 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 | Nr. 394) geändert worden ist, beschlossen, den Bebauungsplan K 83 „Grundschulkarree“ aufzustellen.
Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird dieser Aufstellungsbeschluss hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegen die nachstehend aufgeführten Grundstücke:
Gemarkung Königstein,
Flur 10
Flurstücke 17/14, 489/19, 496/118
Flur 11
Flurstücke 57, 118/14, 147/55, 148/55, 14/4, 15/6, 18/1, 19/1, 15/7, 17/1
[Planverkleinerung]
Der Geltungsbereich ist in einem Plan des Fachdienstes Planen dargestellt.
Ziel des Bebauungsplanes ist es den zentralen Versorgungsbereich der Stadt Königstein im Taunus mit seiner Geschäftsstruktur fortzuentwickeln und zu stärken, um weiterhin eine vitale, funktionierende Innenstadt für die Stadtgesellschaft zur Verfügung stellen zu können.
Weiterhin soll über den Bebauungsplan die heute städtebaulich ungelöste Situation des Aneinanderstoßens von großteiligen Gebäudestrukturen an die eher kleinteilige Altstadtbebauung gelöst werden. Gerade diese sehr prominent und exponiert liegenden Grundstücke in der Innenstadt bedürfen einer geordneten Überplanung. Hier müssen die verschiedensten städtebaulichen Faktoren, aufgrund der sehr unterschiedlichen Bebauung, planerisch abgestimmt werden.
Im Zuge des Klimawandels ist die Sicherung von vorhandenen Grünstrukturen ein weiterer wichtiger Planungsfaktor. Im Geltungsbereich ist noch ein großes Potential für Grünstrukturen vorhanden. Dieses gilt es zu sichern und klimaresilient auszubauen.
Königstein im Taunus, den 15.07.2024 Der Magistrat
Beatrice Schenk-Motzko
Bürgermeisterin