Gleichstellungsbeauftragte
„Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin“
(Grundgesetz Artikel 3, Absatz 2).
Dieses Verfassungsgebot bildet die gesetzliche Grundlage der Arbeit der Frauenbeauftragten auch in Königstein im Taunus.
Die Frauenbeauftragte setzt sich ein für Bürgerinnen und Bürger
- Beratung und Hilfestellung in Frauen-, Familien- und Gleichstellungsfragen
- Verbesserung der Situation von Frauen zur Beseitigung vorhandener Benachteiligungen
- Förderung von Initiativen und Selbsthilfegruppen
- Zusammenarbeit mit anderen Organisationen und anderen Frauenbeauftragten
- Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte auf vielen Ebenen
- Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen des Landes als „Trägerin öffentlicher Belange“
- Informations- und Bildungsveranstaltungen
- Informations- und Öffentlichkeitsarbeit zu frauenpolitischen Themen und Angeboten